Jahreswechsel 2026 mit Ihren Vergütungsanträgen

Die neuen Vergütungsanträge ab 2026 stehen vor der Tür. Ob man jetzt tatsächlich mehr verdient oder sogar Einbußen haben wird, das wird sich im Einzelnen noch zeigen, da verlässliche Vorausrechnungen nur sehr schwierig sind.

Aber der Wechsel von alt auf neu ist genau geregelt. Ab dem 01.01.2026 sind Betreuervergütungen nur noch nach der Fassung vom 10.04.2025 des VBVG (kurz VBVG 2026) zu stellen. Dabei gibt es aber eine Übergangsregelung, die zu beachten ist.

Beginnt ein Abrechnungsmonat im Dezember 2025, so ist der volle Monat bis in den Januar hinein noch nach alter Vergütung abzurechnen. (§ 19 VBVG 2026) Das sieht dann wie folgt aus.

1. Abrechnungszeitraum (Quartal) geht bis in den Januar 2026

Im ersten Beispiel soll die Abrechnung vom 14.10.2025 an für drei Monate abgerechnet werden. Das Quartal ginge dann vom 14.10.2025 bis zum 13.01.2026. Hier wäre dann das gesamte Quartal (auch der Teil, der in den Januar hineinreicht) nach dem VBVG von 2021/22 abzurechnen. Inklusive aller gesonderten Pauschalen, dem Inflationsausgleich und möglichen Betreuerwechsel.

Die folgenden Vergütungsanträge sind dann nach VBVG 2026 zu erstellen.

2. Der Jahreswechsel ist irgendwo inmitten Ihres Abrechnungsquartals

Jetzt wird es ein wenig komplizierter. Gemäß § 19 VBVG 2026 soll nur der Abrechnungsmonat nach vorheriger Vergütung verrechnet werden. Wäre Ihr Abrechnungsquartal also vom 14.11.2025 bis zum 13.02.2026, dann sähe Ihre Abrechnung wie folgt aus:

  1. Beantragen Sie die Vergütung zunächst für die Zeit vom 14.11.2025 bis zum 13.01.2026 nach der alten VBVG 2022, inkl. aller gesonderten Pauschalen, Inflationsausgleich und möglichen Betreuerwechseln.
  2. Fügen Sie dann noch die Vergütung für den letzten Monat vom 14.01.2026 bis zum 13.02.2026 nach der VBVG 2026 hinzu.

Wie stellt man die Anträge dann in justCare?

Neue Maske für die Vergütungsanträge 2026

justCare macht es Ihnen hier sehr leicht: Sie können beide Anträge nach altem und neuem VBVG direkt in einem Antrag stellen. Fügen Sie im entsprechenden Reiter zuerst die Posten für die ersten Monate bis in den Januar hinein zum Vergütungsantrag hinzu. Im Anschluss können Sie im Reiter für die Vergütungsposten ab 2026 die restlichen Monate hinzufügen. Den Rest erledigt justCare für Sie.

Beide VBVG werden dann in einem Antrag ausgegeben, so dass Sie weiterhin quartalsweise abrechnen können.

Auch unterstützt Sie justCare bei der Fehlerminimierung. Alte Posten über den 31.01.2026 hinaus können nicht angelegt werden. Damit können Sie schon einmal nicht in diese Falle tappen.

Aber wie bei jeder Automatisierung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!